{"id":196,"date":"2019-03-11T07:00:23","date_gmt":"2019-03-11T06:00:23","guid":{"rendered":"https:\/\/mamiglueck.de\/?p=196"},"modified":"2019-03-11T13:35:30","modified_gmt":"2019-03-11T12:35:30","slug":"elterngeld","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/mamiglueck.de\/?p=196","title":{"rendered":"Elterngeld"},"content":{"rendered":"\n<p>Die wohl f\u00fcr viele wichtigste Information f\u00fcr die Zeit nach\nder Geburt, ist sicher: Wie finanziere ich diese Zeit? Wie viel Geld bekomme\nich und wie kann ich das Geld beantragen? Vorneweg nur so viel, ganz leicht ist\ndiese Frage nicht zu beantworten, da sie sehr individuell ist! F\u00fcr Arbeitnehmer\ngelten im Allgemeinen die folgenden Informationen.<\/p>\n\n\n\n<!--more-->\n\n\n\n<p>W\u00e4hrend der Schwangerschaft erhaltet ihr euer volles Gehalt.\nDas gilt auch, wenn ihr aus gesundheitlichen Gr\u00fcnden ein teilweises oder volles\nBesch\u00e4ftigungsverbot von eurem Arzt erhaltet. Sechs Wochen vor dem errechneten\nGeburtstermin und 8 Wochen nach der Geburt seid ihr im Mutterschutz. In dieser\nZeit bekommt ihr Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und zwar 13 Euro pro\nKalendertag, also ca. 390 Euro im Monat. Dieses m\u00fcsst ihr bei eurer\nKrankenkasse beantragen. Verdient ihr im Durchschnitt mehr als 390 Euro im\nMonat, ist euer Arbeitgeber verpflichtet, die Differenz zu zahlen, so dass ihr\nin dieser Zeit keine finanziellen Einbu\u00dfen habt.<\/p>\n\n\n\n<p>Nach dem Mutterschutz k\u00f6nnt ihr Elterngeld oder ElterngeldPlus bei der zust\u00e4ndigen Elterngeldstelle beantragen. Das Elterngeld wird bis zum 1. Geburtstag eures Kindes gezahlt und soll euer fehlendes Einkommen zumindest zum Teil ausgleichen. Dabei stehen euch 12 Monate Elterngeld zu (wobei die 2 Mutterschutzmonate hier zu den 12 Monaten dazu z\u00e4hlen). Seid ihr alleinerziehend k\u00f6nnt ihr 2 weitere Monate Elterngeld beziehen, lebt ihr in einer Partnerschaft, so kann euer Partner die 2 Monate zus\u00e4tzlich Elterngeld beantragen. Die Monate k\u00f6nnt ihr mit eurem Partner frei untereinander aufteilen, ein Elternteil kann zwischen 2 und 12 Monaten Elterngeld beantragen, insgesamt ist aber der Bezug wie gesagt auf 14 Monate beschr\u00e4nkt.<\/p>\n\n\n\n<p>Beim ElterngeldPlus besteht die M\u00f6glichkeit doppelt so lange Elterngeld, in maximal der halben H\u00f6he zu beziehen. Diese Variante richtet sich vor allem an Eltern, die schon w\u00e4hrend des Elterngeldbezugs wieder Teilzeit arbeiten m\u00f6chten. Da hier die Bedingungen sehr individuell sind, fragt ihr am besten bei der zust\u00e4ndigen Elterngeldstelle nach einem Beratungstermin.<\/p>\n\n\n\n<p>Die H\u00f6he des Elterngeldes richtet sich nach eurem Einkommen,\ndas ihr vor der Geburt eures Kindes erhalten habt. Bei h\u00f6heren Einkommen\nerhaltet ihr maximal 65 % des Gehalts, bei niedrigeren bis zu 100 %. Dabei\nbetr\u00e4gt das Elterngeld mindestens 300 Euro, maximal 1800 Euro. Habt ihr ein\nweiteres Kind unter 3 Jahren, erhaltet ihr einen Zuschlag von 10 Prozent,\nmindestens aber 75 Euro pro Monat zus\u00e4tzlich.<\/p>\n\n\n\n<p>Spannend wird das Ganze, wenn, wenn ihr nach der Geburt\neures Kindes \u00fcber ein Geschwisterchen nachdenkt. Hier ist der Staat leider\nnicht ganz so familien- bzw. m\u00fctterfreundlich. Wenn ihr sehr schnell wieder\nschwanger werdet und zum Ende des 1. Lebensjahres des 1. Kindes in den\nMutterschutz geht, wird euer Gehalt vor der Geburt des 1. Kindes als\nBerechnungsgrundlage herangezogen. Wollt ihr allerdings 2 Jahre Elternzeit\nnehmen und geht zum Ende der Elternzeit in den Mutterschutz, werden euch die\nElternzeit-Monate als 0-Monate ohne Gehalt angerechnet. Das gilt auch, wenn ihr\ndas Elterngeld auf 2 Jahre gesplittet habt. Das bedeutet ihr bekommt f\u00fcr euer\n2. Kind nur die 300 Euro Mindestsatz. Alternativ bleibt nur, dann zwischendurch\nwieder 12 Monate zu arbeiten, um das volle Elterngeld zu erhalten. Gerade f\u00fcr\nMamis, die 2-3 Jahre Altersabstand als ideal empfinden, gestaltet es sich durch\ndiese Regelung eher schwierig.<\/p>\n\n\n\n<p>Abschlie\u00dfend sei noch gesagt, dass der Antrag rechtzeitig eingereicht werden sollte. Er ist doch sehr umfangreich und erfahrungsgem\u00e4\u00df findet sich immer etwas, was zur Berechnung noch fehlt, weswegen sich die Auszahlung versp\u00e4ten kann. Achtet darauf, dass jedes Bundesland eigene Antr\u00e4ge online zur Verf\u00fcgung stellt, ihr erhaltet sie aber auch direkt bei der zust\u00e4ndigen Elterngeldstelle. Und: Beim Elterngeld z\u00e4hlen Lebensmonate, nicht Kalendermonate, auch das sollte man ber\u00fccksichtigen.<\/p>\n\n\n\n<p>Bildquelle: https:\/\/www.elterngeld.net\/thueringen<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die wohl f\u00fcr viele wichtigste Information f\u00fcr die Zeit nach der Geburt, ist sicher: Wie finanziere ich diese Zeit? Wie viel Geld bekomme ich und wie kann ich das Geld beantragen? Vorneweg nur so viel, ganz leicht ist diese Frage nicht zu beantworten, da sie sehr individuell ist! 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