Die wohl für viele wichtigste Information für die Zeit nach der Geburt, ist sicher: Wie finanziere ich diese Zeit? Wie viel Geld bekomme ich und wie kann ich das Geld beantragen? Vorneweg nur so viel, ganz leicht ist diese Frage nicht zu beantworten, da sie sehr individuell ist! Für Arbeitnehmer gelten im Allgemeinen die folgenden Informationen.
Während der Schwangerschaft erhaltet ihr euer volles Gehalt. Das gilt auch, wenn ihr aus gesundheitlichen Gründen ein teilweises oder volles Beschäftigungsverbot von eurem Arzt erhaltet. Sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und 8 Wochen nach der Geburt seid ihr im Mutterschutz. In dieser Zeit bekommt ihr Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und zwar 13 Euro pro Kalendertag, also ca. 390 Euro im Monat. Dieses müsst ihr bei eurer Krankenkasse beantragen. Verdient ihr im Durchschnitt mehr als 390 Euro im Monat, ist euer Arbeitgeber verpflichtet, die Differenz zu zahlen, so dass ihr in dieser Zeit keine finanziellen Einbußen habt.
Nach dem Mutterschutz könnt ihr Elterngeld oder ElterngeldPlus bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragen. Das Elterngeld wird bis zum 1. Geburtstag eures Kindes gezahlt und soll euer fehlendes Einkommen zumindest zum Teil ausgleichen. Dabei stehen euch 12 Monate Elterngeld zu (wobei die 2 Mutterschutzmonate hier zu den 12 Monaten dazu zählen). Seid ihr alleinerziehend könnt ihr 2 weitere Monate Elterngeld beziehen, lebt ihr in einer Partnerschaft, so kann euer Partner die 2 Monate zusätzlich Elterngeld beantragen. Die Monate könnt ihr mit eurem Partner frei untereinander aufteilen, ein Elternteil kann zwischen 2 und 12 Monaten Elterngeld beantragen, insgesamt ist aber der Bezug wie gesagt auf 14 Monate beschränkt.
Beim ElterngeldPlus besteht die Möglichkeit doppelt so lange Elterngeld, in maximal der halben Höhe zu beziehen. Diese Variante richtet sich vor allem an Eltern, die schon während des Elterngeldbezugs wieder Teilzeit arbeiten möchten. Da hier die Bedingungen sehr individuell sind, fragt ihr am besten bei der zuständigen Elterngeldstelle nach einem Beratungstermin.
Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach eurem Einkommen, das ihr vor der Geburt eures Kindes erhalten habt. Bei höheren Einkommen erhaltet ihr maximal 65 % des Gehalts, bei niedrigeren bis zu 100 %. Dabei beträgt das Elterngeld mindestens 300 Euro, maximal 1800 Euro. Habt ihr ein weiteres Kind unter 3 Jahren, erhaltet ihr einen Zuschlag von 10 Prozent, mindestens aber 75 Euro pro Monat zusätzlich.
Spannend wird das Ganze, wenn, wenn ihr nach der Geburt eures Kindes über ein Geschwisterchen nachdenkt. Hier ist der Staat leider nicht ganz so familien- bzw. mütterfreundlich. Wenn ihr sehr schnell wieder schwanger werdet und zum Ende des 1. Lebensjahres des 1. Kindes in den Mutterschutz geht, wird euer Gehalt vor der Geburt des 1. Kindes als Berechnungsgrundlage herangezogen. Wollt ihr allerdings 2 Jahre Elternzeit nehmen und geht zum Ende der Elternzeit in den Mutterschutz, werden euch die Elternzeit-Monate als 0-Monate ohne Gehalt angerechnet. Das gilt auch, wenn ihr das Elterngeld auf 2 Jahre gesplittet habt. Das bedeutet ihr bekommt für euer 2. Kind nur die 300 Euro Mindestsatz. Alternativ bleibt nur, dann zwischendurch wieder 12 Monate zu arbeiten, um das volle Elterngeld zu erhalten. Gerade für Mamis, die 2-3 Jahre Altersabstand als ideal empfinden, gestaltet es sich durch diese Regelung eher schwierig.
Abschließend sei noch gesagt, dass der Antrag rechtzeitig eingereicht werden sollte. Er ist doch sehr umfangreich und erfahrungsgemäß findet sich immer etwas, was zur Berechnung noch fehlt, weswegen sich die Auszahlung verspäten kann. Achtet darauf, dass jedes Bundesland eigene Anträge online zur Verfügung stellt, ihr erhaltet sie aber auch direkt bei der zuständigen Elterngeldstelle. Und: Beim Elterngeld zählen Lebensmonate, nicht Kalendermonate, auch das sollte man berücksichtigen.
Bildquelle: https://www.elterngeld.net/thueringen